Urteil des LG Hamburg vom 20.11.2009 – Keine Berücksichtigung von in Schadensberechnung des Sachverständigen einbezogenen Vermessungskosten bei Bestimmung der 130%-Grenze

Eine Berücksichtigung von Vermessungskosten, die der Sachverständige in seine Schadenskalkulation mit einbezogen hat, findet im Rahmen der Bestimmung der 130%-Grenze hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes nicht statt. Aus den Gründen: …Vor diesem Hintergrund kann es im vorliegenden Fall letztlich dahinstehen, ob es sich bei der Rahmenvermessung auch um eine Reparatur oder jedenfalls um eine der Reparatur gleichzustellende … Urteil des LG Hamburg vom 20.11.2009 – Keine Berücksichtigung von in Schadensberechnung des Sachverständigen einbezogenen Vermessungskosten bei Bestimmung der 130%-Grenze weiterlesen